Kennen Sie die Informationsbedürfnisse Ihrer Mandanten bzgl. der betrieblichen Altersversorgung?!
Die betriebliche Altersvorsorge ist ohne Frage ein komplexes Rechtskonstrukt, es berührt neben dem Arbeitsrecht u.a. auch das Steuerrecht und damit auch immer Ihr Mandantenverhältnis.
Grundsätzlich stellt sich NICHT die Frage,
ob Ihr Mandant bAV braucht oder möchte, denn:
- Jedes Unternehmen ist verpflichtet die bAV aus Entgeltumwandlung aus 2002 anzubieten!
- Jedes Unternehmen muss dazu das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus 2018 umsetzen!