Die betriebliche Altersvorsorge hat in Deutschland eine lange Tradition. Ihre Wurzeln gehen noch bis vor die Einführung der gesetzlichen Renten zu Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. So waren die ersten Betriebsrenten bereits Mitte des 19. Jahrhunderts ein wesentlicher Bestandteil der Alterssicherung. Zu den ersten Betrieben mit betrieblichen Versorgungsleistungen in Form von „Versorgungswerken“ zählten Pionierunternehmen wie zum Beispiel Siemens, Krupp und die Gutehoffnungshütte. Damalig erfolgte die Einführung der bAV überwiegend aus einem reinem Fürsorgegedanken der jeweiligen Arbeitgeber gegenüber Ihrer Belegschaft, und schaut man zurück, so treffen sich die ursprünglichen Kerngedanken heute wieder, obwohl zwischenzeitlich der reine Entgeltcharakter das ehemalige Fürsorgeprinzip ablöste.
Am 22.12.1974 wurde das Betriebsrentengesetz eingeführt, der Gesetzgeber unterstrich dadurch nicht nur die wachsende Bedeutung der bAV im Gesamtsystem der Alterssicherung, er versuchte die betriebliche Altersversorgung zu vereinheitlichen, was ihm im Wesentlichen bis zur jüngsten Gegenwart gelungen ist.
Die bAV wurde bis heute von vielen gesetzlichen Veränderungen geprägt, unter anderem durch die Einführung des Altersvermögensgesetzes, die Änderungen des Betriebsrentengesetzes, das seit dem 01.01.2005 gültige Alterseinkünftegesetz, und das jüngst seit 01.01.2019 geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz. Im Weiteren wurden durch viele höchstrichterliche Entscheidungen, gerade auf der arbeitsrechtlichen Ebene, immer wieder Veränderungen und überwiegend Verbesserungen vorgenommen.